DI Dr.Wolfgang J. Oberndorfer, MS
o. Univ. Prof. i. R. TU Wien; 1959 – 1964 Studium Bauingenieurwesen TH Wien; 1964 – 1965 Assistent an der UC Berkeley, Master of Science in Structural Engineering; 1965 – 1966 VOEST-Stahlbau (Technisches Büro); 1966 – 1976 Fa.Mayreder (Bauleiter, Statiker; Betriebswirtschaft, EDV, Organisation); 1976 – 1981 Fa. STUAG (Prokurist); 1981 – 2004 Professor für Bauwirtschaft an der TU Wien; 1987, 1988: Gastprofessor an der ETH Zürich; 2001: Sabbatical an der Universität Fribourg (CH), Purdue University (Indiana), Columbia University (New York), University of Reading (UK), TU Darmstadt (D)
Abstract zu diesem Artikel
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Unter Ethik werden „allgemeingültige Normen und Maximen der Lebensführung, die sich aus der Verantwortung gegenüber anderen herleiten“ (Duden) verstanden. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Abwicklung von Bauprojekten – und nur dazu fühlt sich der Verfasser kompetent, etwas von sich zu geben – geht es um den optimalen Einsatz von Methoden und Ressourcen, um BauherrInnenziele und ökologische und soziale Ziele der Gesellschaft in einer Synthese zu harmonisieren. Dieses Spannungsfeld kann hier nur mit einigen Facetten bewusst gemacht werden; alles Weitere würde einen anderen Rahmen benötigen.
- Im Vergabewesen wird ja durch das Bundesvergabegesetz ein wettbewerbs-, transparenz- und fairnessförderndes Verfahren vorgegeben, das auch für private BauherrInnen Vorbild haben sollte. Darüber hinaus werden exemplarisch einige Freiräume der BauherrInnen angeführt, in denen gesellschaftlich optimale Verhaltensweisen möglich sind, aber vom Gesetz nicht unbedingt so gefordert werden:
- Die Vergabe geistiger Leistungen sollte sich vornehmlich an der Kompetenz, Erfahrung, Fähigkeit zur Netzwerkbildung und am Humankapital der PlanerInnen orientieren und nur in geringstem Maß am Honorar. Planungsqualität hat ihren Preis.
- Kein Planer hat ein Monopol auf die beste Idee; das Potenzial für bessere Ideen ist immer vorhanden.Warum versperren sich BauherrInnen den Zugang dazu durch einen Ausschluss von Alternativangeboten? (Meistens nur deshalb, weil es der vergaberechtlich einfachste Weg ist.)
- Planungs- und Systemwettbewerbe fördern die Kreativität und den Wettbewerb. Sie können auch mit dem System der TotalunternehmerInnen realisiert werden. Dass dabei die PlanerInnen nicht unter die Räder der Baufirmen kommen, können BauherrInnen sehr wohl steuern.
- Bei der Planung neuartiger oder sehr komplexer Tragkonstruktionen müssen BauherrInnen sich bewusst sein, dass auch den besten PlanerInnen Fehler unterlaufen können. Das Argument „die StatikerInnen haften sowieso“ geht zweifach ins Leere: Erstens wenn StatikerInnen durch einen Schadensfall in den Konkurs getrieben werden, und zweitens wenn es Verletzte oder gar Tote zu beklagen gibt. Deshalb ist eine begleitende Kontrolle bei komplexen Tragkonstruktionen (= PrüfstatikerIn) schon längst „best practice“.
- Als klassischer Managementfehler hat sich erwiesen, Planung und örtliche Bauaufsicht – ÖBA in eine Hand zu legen.Wie sollen da durch die ÖBA Planungsfehler entdeckt werden?
- Die Vergabe einer externen begleitenden Kontrolle in der Ausführungsphase bietet grundsätzlich viele positive Effekte, wenn sie von erfahrenen Damen/Herren mit technischem, bauwirtschaftlichem und bauvertraglichem Verständnis ausgeübt wird.Wenn sie jedoch von BauherrInnen verwendet wird, um in die Projektorganisation „hineinzuregieren“, wird die Effizienz letzterer unterlaufen und es werden unklare Verhältnisse geschaffen.
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