Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen – GBV
Dr. Klaus Lugger
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Verankerung des Prinzips Baukultur und BauherrInnenverantwortung Professionelle BauherrInnen müssen vor allem ein erreichbares funktionales Anforderungsprofilentwickeln und dies am Beginn der Planungsarbeit dokumentieren. Mich sorgen Überlegungen, gesetzliche Vorgaben oder Prozesse einzuführen, da das Vergabegesetz2006 ausreicht, Architekurwettbewerbe für BauherrInnen endgültig als „Glücksgeschäft“ im Sinne des ABGBs zu qualifizieren. Wenn große Bauträger zukünftig Architekturwettbewerbe nur mit anwaltlicher Hilfe machen wollen, klingt eine weitere gesetzliche „Kulturmaßnahme“ wie eine „gefährliche Drohung“. |